Das Summende Dorf: Wettbewerb zur Förderung von Wildbienen in Dörfern


Das Bienensterben hat in den letzten Jahren seinen Weg in die Presse und dadurch auch vermehrt in die Köpfe der Menschen gefunden. Doch trotz des aktuellen Aufwindes gibt es noch eine ganze Menge zu tun, Potentiale zu nutzen und kleine und große Wildbienenparadiese zu schaffen. Besonders Dörfer bieten durch ihre besondere Struktur eine Vielfalt an möglichen Lebensräumen für Wildbienen: Liebevoll angelegte private Gärten oder öffentliche Grünflächen beherbergen unzählige Blütenpflanzen, welche den Wildbienen als Nahrung dienen. Außerdem können alte Scheunen, Trockenmauern oder nur wenig bewachsene Erdstellen als Nistmöglichkeiten fungieren. Aus diesem Grunde möchten wir in der zweiten Phase des Dorfbienenprojekts in 20 Dörfern Maßnahmen zur Förderung von Wildbienen umsetzen. Dazu brauchen wir natürlich die Hilfe der teilnehmenden Dörfer und möchten mit dem Wettbewerb "Summendes Dorf" die Gemeinden anregen, ihr Dorf zu einem summenden und bunten Wildbienenparadies werden zu lassen. Jedes ausgewählte Dorf erhält eine Basisförderung von 5000€ (vergleichbar mit dem Starterkit des Blühpakts Bayern), um entsprechende wildbienenfreundliche Maßnahmen umsetzen zu können und die Möglichkeit, durch das Team der Universität Würzburg fachlich beraten zu werden.

Teilnehmen können alle Dörfer, welche bereits an der ersten Phase des Dorfbienenprojekts beteiligt waren. Die Auswahl der Dörfer erfolgt auf Grundlage der Angaben im Teilnahmeformular sowie weiterer Kriterien (z.B. gleichmäßige Verteilung über die Untersuchungsregionen Mainfranken und Rhön). Aus den 20 Dörfern, die die Basisförderung erhalten haben, wird final das Dorf mit der besten Bewertung der wildbienenfreundlichen Maßnahmen mit einem Dorffest im Wert von 30.000€ prämiert.

Ausgeschlossen von der Basisförderung sind Dörfer, die bereits über den Blühpakt Bayern gefördert werden. Diese können jedoch trotzdem unter die 20 "Summenden Dörfer" aufgenommen werden, weitere Maßnahmen umsetzen, die über die Blühpakt-Maßnahmen hinaus gehen (beispielsweise die Bereitstellung von Nistmöglichkeiten), und am Wettbewerb um das Dorffest teilnehmen. Auch Blühpakt Dörfer registrieren sich bitte über das Formular unter dem Reiter "Wettbewerb" „Summendes Dorf".

Gut zu wissen: Eine Beteiligung der Bevölkerung kann Ihre Chance auf die Basisförderung, bzw. auf das Dorffest entscheidend erhöhen. Je mehr Gartenbesitzer*innen, Schulen/Kitas und Vereine sich bis November auf die "Summenden Gärten" registrieren und ausgewählt werden, desto höher wird Ihre Chance auf die Basisförderung. Eine Teilnahme von Gartenbesitzer*innen, Schulen/Kitas und Vereinen nach der Bekanntgabe der "Summenden Dörfer" Ende Dezember 2023, erhöht Ihre Chance wesentlich auf den Preis dieses Wettbewerbs: das Dorffest.

Voraussetzungen:
• Grundsätzlich gilt: Pflege vor Neuanlage – also kein Umbruch und keine Neuansaat auf bereits artenreichen (oder entwicklungsfähigen) Brachen oder Wiesen
• Keine Förderung von Ausgleichs- oder Ersatzflächen möglich
• Gefördert werden können ausschließlich Flächen, welche nicht bereits durch Agrarumweltmaßnahmen (KULAP, VNP) gefördert werden
• Es müssen kommunale Flächen oder von der Kommune bewirtschaftete oder genutzte Flächen sein


Kriterien für die Auswahl der Dörfer um die Basisförderung:
• Diversität der Maßnahmen
• Umsetzung der Mindestkriterien (Maßnahmen zur Förderung von Nahrungs- und Nistmöglichkeiten
• Standortsangepasst Maßnahmen
• Umsetzung der Maßnahmen im Zeitraum zwischen März 2024 und Mai 2025
• Langfristige Anlage der Maßnahmen und Sicherstellung der Pflege über mindestens fünf Jahre
• Anlage der Maßnahmen ausschließlich in den Dörfern oder Gemeindeteilen der ersten Projektphase und nicht in der gesamten Gemeinde
        o Eine angelegte Blühfläche im Aussiedlerhof oder im benachbarten Gemeindeteil wäre also nicht zulässig. Verbindende Elemente zwischen Gemeindeteilen dagegen sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie im beteiligten Gemeindeteil/Dorf beginnen (Link zu Dorfliste).


Mindestkriterien für die Basisförderung:
• Mindestens eine Nistmöglichkeit für bodennistende Wildbienen
• Pflanzung mehrjähriger bienen-attraktiver Stauden
• Pflanzung von heimischen, insektenbestäubten Heckensträuchern oder Bäumen 

Die Teilnahme an der Auswahl für die Basisförderung ist bis 23 Dezember 2023 möglich. Anfang Januar werden die ausgewählten Dörfer bekanntgegeben. Die ausgewählten Dörfer haben danach zwischen März 2024 bis spätestens Mai 2025 Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen zu Ansaaten (Wildblumenwiesen, etc.) sollten dabei ausschließlich im Jahr 2024 umgesetzt werden. Das Team der Universität Würzburg steht für alle Maßnahmen mit fachlicher Unterstützung zur Seite.

Nach der Umsetzung der Maßnahmen wird im Juli 2025 das kreativste Dorf mit den sinnvollsten und schönsten Maßnahmen bekanntgegeben und mit dem Dorffest prämiert, welches Mitte 2026 stattfinden soll.

Die Teilnahme an der Auswahl für das "Summendes Dorf" läuft über ein Formular, in welches Sie sowohl Allgemeine Auskünfte (wie Kommune, Ansprechpartner etc.), als auch Projektspezifische Auskünfte eintragen. Haben Sie schon konkrete eigene Ideen? Umso besser! Gerne können Sie schon Angaben zu den geplanten Maßnahmen und den Flächen, auf welchen die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, machen. Zudem können Sie kurz Ihre Motivation schildern, warum Sie "Summendes Dorf" werden möchten und was Ihr Projekt besonders macht. Falls bisher noch keine eigenen Ideen vorhanden sind aber das Interesse an einem gemeinsamen spannenden Maßnahmenprojekt geweckt ist, ist eine Registrierung auch möglich.

Bei Rückfragen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung!
Ansprechpartner: Fabienne Maihoff
eMail: dorfbienen@biozentrum.uni-wuerzburg.de
Tel.: +49 (0)931-31-88137

Beispiele für mögliche Flächen:
• Parks, Spielplätze, Kriegerdenkmäler
• Brachen
• Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen
• Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren
• Grünflächen um Parkplätze
• Dorfplätze, Kirchplätze
• Freiflächen von kommunalen Gebäuden, Wohnanlagen
• Straßenbegleitgrün und Verkehrsinseln
• Ortsrandeingrünung
• Außenanlagen von Sportplätzen oder Schwimmbädern
• Außenanlagen von Kläranlagen
• Feld- und Gewässerränder
• Friedhöfe (Förderung über die ELKB "Gottes Garten. Artenvielfalt auf kirchlichen und diakonischen Flächen" möglich )
• Streuobstwiesen (Förderung über Streuobstpakt oder "Streuobst für alle" möglich)
• Äcker, Grünland (Förderung über KULAP oder VNP möglich)
• ......


Mögliche Gestaltungselemente (Nistmöglichkeiten):
• Offenboden
• Nisthügel
• Fachgerechte Nisthilfe (für oberirdisch nistende Wildbienen unterschiedlicher Größe)
• Abbruchkante
• Totholzhaufen
• Sandarium
• Unverfugte Trockenmauern


Mögliche Gestaltungselemente (Nahrungsressourcen):
• (gebiets-)heimische Blühwiese
• (gebiets-)heimische Wildstaudenbepflanzung
• (gebiets-)heimische blühende Hecke und/oder Gehölze
• (gebiets-)heimischer blühender Saum (an Weg-, Straßen-, Hecken- oder Gewässerrändern)
• (gebiets-)heimische Dachbegrünung
• Fassadenbegrünung


Mögliche Gestaltungselemente (Konnektivität):
Teils über andere Förderprogramme wie KULAP, VNP, Streuobstpakt, Streuobst für alle etc. förderbar.
• Streuobstwiesen
• Blühstreifen an Äckern
• (gebiets-)heimische blühende Hecke und/oder Gehölze

Insbesondere werden folgende fachliche Maßgaben beachtet:
• Um zum Insektenschutz beizutragen, müssen bei Ansaaten oder Pflanzungen überwiegend heimische Arten verwendet werden. Im Regelfall sollte, um den regionalen Charakter zu erhalten, gebietsheimisches Pflanz- oder Saatgut verwendet werden (Einzelheiten siehe Seite 83 ff. und 132 f. des Praxis-Handbuchs für Bauhöfe).
• Auf den Flächen wird nur torffreies Substrat verwendet.
• Auf den Flächen werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt.
• Die Mahd hat biodiversitätsfreundlich zu erfolgen (kein Mulchen, Schnittgutentnahme, Mindest-Schnitthöhe von möglichst 10 cm mit schneidendem Mähwerk).
• Mährhythmus von Wiesen (ggf. nach einer notwendigen Aushagerungsphase): ein- bis dreimal pro Jahr; bei Hochstaudenfluren reicht eine Mahd der Teilflächen alle zwei bis fünf Jahre.
• Wechselnde Teilbereiche (Insektenschutzstreifen im Umfang von 10 – 20 %) jeder Fläche müssen bei jeder Mahd ungemäht verbleiben (über Winter bis mindestens Ende März des folgenden Jahres). Diese Pflanzenteile dienen als Fortpflanzungs- und Überwinterungsstätten für Insekten.
• Nach Möglichkeit und ökologischer Notwendigkeit eine hohe Strukturvielfalt herstellen (z. B. durch Totholz, Trocken-Steinmauern, Wasserstellen, Rohbodenstellen).
• An den Flächen unnötige Beleuchtung vermeiden, notwendige Beleuchtung insektenfreundlich gestalten. Weitere Informationen: Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung
• Pflege, Erhalt und ggf. nötige Nachbesserungen müssen für mindestens fünf Jahre sichergestellt sein.

• Die Kommune informiert das Team der Uni Würzburg über geplante Maßnahmen und Umsetzungstermine und nimmt vor der Umsetzung einen Beratungstermin wahr.
• Das Team der Uni Würzburg unterstützt und begleitet die Umsetzungsmaßnahmen.
• Die Maßnahme wird von der Kommune öffentlichkeitswirksam begleitet, z.B. durch Bürgeraktionen und/oder Pressemitteilungen.
• Die Kommune erklärt sich bereit, eine Holzbiene (Kettensägekunst) als Symbol für das "Summende Dorf" im Ort aufzustellen. Dies wird durch das Dorfbienenprojekt organisiert und finanziert.
• Die Gartenbesitzer erklären sich bereit, die Auszeichnungsplakette "Summender Garten" des Dorfbienenprojekts in ihrem Garten aufzustellen. Dies wird durch das Dorfbienenprojekt organisiert und finanziert. 

Der Preis für die Kreativste Kommune: Das Dorffest

Unter allen "Summenden Dörfern" wird nach der Umsetzung der Maßnahmen die kreativste und engagierteste Kommune mit einem Dorffest im Wert von 30.000€ prämiert. Die Bekanntgabe des Gewinners findet im Juli 2025 statt. Das Dorffest selbst wird Mitte 2026 stattfinden. Neben den umgesetzten Maßnahmen der Basisförderung, wird vor allem die Kreativität und das Engagement der Kommune bewertet. Dazu zählt besonders die Beteiligung der Bevölkerung weitere Maßnahmen über die Basisförderung hinaus umzusetzen. Möglich sind unter anderem unsere eigenen weiteren Förderungsmaßnahmen wie "Summender Garten", Förderungen von Vereinen, Schulen und Kitas, aber auch Förderungen außerhalb des Dorfbienenprojekts, wie neue Förderungen über KULAP, VNP, die ELKB Initiative "Gottes Garten. Artenvielfalt auf kirchlichen und diakonischen Flächen", Streuobstpakt, "Streuobst für Alle", etc. Nach Umsetzung der Maßnahmen bis Mai 2025 haben die "Summenden Dörfer" die Möglichkeit, eine Liste mit allen umgesetzten Maßnahmen inklusive des Umsetzungsdatums an uns zu senden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maßnahme durch das Dorfbienenprojekt gefördert wurde oder anders finanziert wurde.

Kriterien für die Auswahl des Dorfes als Gewinner des Dorffests:
• Kreativität
• Höhe der Eigeninitiative: Umfang von weiteren Maßnahmen, die zwischen März 2024 und Mai 2025 umgesetzt werden und nicht über die Basisförderung abgedeckt sind, finanziert z.B. mit kommunalen oder privaten Mitteln oder über weitere Förderprogramme (z.B. KULAP, VNP, ELKB Initiative "Gottes Garten. Artenvielfalt auf kirchlichen und diakonischen Flächen")
• Beteiligungsgrad der Bevölkerung (siehe unten: Bewerbung zum "Summenden Garten", Maßnahmenumsetzung in Schulen und auf Vereinsgelände)

Bewerbung für die Auszeichnung "Summender Garten"

Um in den 20 Maßnahmendörfern möglichst viele Gartenbesitzer*innen zu motivieren, wildbienenfreundliche Managementmaßnahmen umzusetzen, können sich Gartenbesitzer*innen für die Auszeichnung "Summender Garten" bewerben. Die Auszeichnung wird für neu umgesetzte Maßnahmen vergeben, die über Vorher-/Nachher-Fotos zu dokumentieren sind. Insgesamt können bis zu 500 Gärten in den 20 Maßnahmen-Dörfern diese Auszeichnung und eine entsprechende Plakette für ihren Garten erhalten. 

Bewerben können sich ausschließlich Gartenbesitzer*Innen, aus Dörfern, die als "Summendes Dorf" ausgewählt wurden. Eine Bewerbung ist im gesamten Jahr 2024 möglich, wobei die ausgewählten Gärten zusammen mit dem Gewinner des Dorffestes bekannt gegeben werden.

In Anlehnung an die Vorgaben bei der Gartenplakette "Vogelfreundlicher Garten" des LBV wird es MUSS-Kriterien, AUSSCHLUSS-Kriterien und PLUS-Kriterien geben.

MUSS-Kriterien:
• Mindestens eine Nistmöglichkeit für bodennistende Wildbienen
• Pflanzung mehrjähriger Stauden

AUSSCHLUSS-Kriterien:
• Verwendung von Pestiziden
• Mähroboter
• Übermäßige Versiegelung
• Schottergarten
• Großflächige Verwendung von Rindenmulch und Hackschnitzeln

PLUS-Kriterien:
• Wilde Ecke
• Möglichst hohe Strukturvielfalt
• Pflanzen für spezialisierte Wildbienenarten (Natternkopf, Glockenblumen, Hahnenfuß, Woll-Ziest etc.)
• Matschteich zum Sammeln von Nistmaterial
• Bereitstellung von Wasser, das für Insekten nutzbar ist 

Die Bewerbung für die Förderung ist zwischen März 2024 und Mai 2025 möglich. In diesem Zeitraum sollen auch die Maßnahmen umgesetzt werden. Das Team der Universität Würzburg steht für alle Maßnahmen mit fachlicher Unterstützung zur Seite.

Die Bewerbung für den "Summenden Garten" läuft über ein Bewerbungsformular in welches Sie sowohl Allgemeine Auskünfte (wie zugehörige Kommune, Ansprechpartner etc.), als auch Projektspezifische Auskünfte eintragen. Dazu gehören neben dem Titel für Ihren "Summenden Garten", Angaben zu den geplanten Maßnahmen sowie Vorher/Nachher Fotos um den Erfolg der Maßnahmen aufzeigen zu können. Zudem können Sie kurz Ihre Motivation schildern, warum Sie "Summender Garten" werden möchten und was Ihr Projekt besonders macht.

Bei Rückfragen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung!
Ansprechpartner: Sonja Schulze
eMail: dorfbienen@biozentrum.uni-wuerzburg.de
Tel.: +49 (0)931-31-89953 

Mögliche Gestaltungselemente (Nistmöglichkeiten und Nistressourcen):
• Offenboden
• Nisthügel
• Fachgerechte Nisthilfe (für oberirdisch nistende Wildbienen unterschiedlicher Größe)
• Kleine Abbruchkante
• Totholzhaufen
• Sandarium
• Unverfugte Trockenmauern

Mögliche Gestaltungselemente (Nahrungsressourcen):
• Heimische Stauden
• Heimische, blühende Heckensträucher und -bäume
• Heimische Dachbegrünung
• Wiese weniger häufig mähen
• Abschnittsweises Mähen
• Teile der Wiese über den Winter stehen lassen
• Rasen in Wildblumenwiese umwandeln
• Kräuter und Nutzpflanzen blühen lassen 

friedhof
schule

Weitere Fördermöglichkeiten: Friedhöfe, Schulen und Vereine

Friedhöfe weisen ein hohes Potential für den Artenschutz auf, doch die erste Projektphase konnte zeigen, dass auf Friedhöfen eine steigende Anzahl blühender Pflanzen nicht grundsätzlich zu einer steigenden Bestäuberdiversität führt. Damit Friedhöfe zu Oasen der Diversität werden können, möchten wir die Gemeinden motivieren, am Projekt "Gottes Garten. Artenvielfalt auf kirchlichen und diakonischen Flächen" der ELKB teilzunehmen, einem vom bayerischen Umweltministerium geförderten Blühpakt-Allianz Projekt. Basierend auf den gemeinsamen Zielen beider Projekte wird ein enger Austausch angestrebt. Das Team der Uni Würzburg steht bei der anschließenden Umsetzung von Maßnahmen beratend zur Seite.

Ebenso möchten wir Schulen, Kitas und Vereine inspirieren, insektenfreundliche Maßnahmen auf ihrem Gelände umzusetzen. Aktionen mit Schulklassen, Hortgruppen oder Jugendgruppen aus Vereinen können je nach Umfang der Maßnahmen mit 100 - 600 € bezuschusst werden. Die individuell zugeschnittenen Maßnahmen können dann gemeinsam mit dem Projektteam umgesetzt werden. Bei Interesse bitten wir um eine persönliche Anfrage unter dorfbienen@biozentrum.uni-wuerzburg.de.

FAQs

• Mindestens eine Nistmöglichkeit für bodennistende Wildbienen (Beispiele finden Sie in unserer Broschüre: "Wildbienen in Dörfern – Nahrung, Nistplätze, Lebensräume " oder Merkblatt erdnistende Wildbienen (wildbee.ch))
• Pflanzung mehrjähriger Bienen-attraktiver Stauden (Beispiele finden sie in unserer Broschüre: "Wildbienen in Dörfern – Lebensweise, Arten, Gefährdung " oder unter Saatgut & Pflanzen - Die Summer e.V.)
• Pflanzung von heimischen, insektenbestäubten Heckensträuchern oder Bäumen

Die wildbienenfreundlichen Maßnahmen müssen zwischen März 2024 und Mai 2025 umgesetzt werden. Maßnahmen zu Ansaaten (Wildblumenwiesen, etc.) sollten dabei ausschließlich im Jahr 2024 umgesetzt werden.

Unter allen "Summenden Dörfern" wird nach der Umsetzung der Maßnahmen die kreativste und engagierteste Kommune mit einem Dorffest im Wert von 30.000€ prämiert. Dabei zählen Kreativität, die Höhe der Eigeninitiative, wie Umfang von weiteren Maßnahmen, die zwischen März 2024 und Mai 2025 umgesetzt werden und nicht über die Basisförderung abgedeckt sind, finanziert z.B. mit kommunalen oder privaten Mitteln oder über weitere Förderprogramme (z.B. KULAP, VNP, ELKB Initiative "Gottes Garten. Artenvielfalt auf kirchlichen und diakonischen Flächen"), und der Beteiligungsgrad der Bevölkerung (siehe: Bewerbung zum "Summenden Garten", Maßnahmenumsetzung in Schulen und auf Vereinsgelände)

Das Dorffest findet Mitte 2026 statt.

Die Bewerbung für die Förderung ist zwischen März 2024 und Mai 2025 möglich. In diesem Zeitraum sollen auch die Maßnahmen umgesetzt werden.

Wildbienenfreundliche Maßnahmen in den Gärten können ab sofort bis Mai 2025 umgesetzt werden.

Bei Interesse bitten wir um eine persönliche Anfrage unter dorfbienen@biozentrum.uni-wuerzburg.de

Wildbienenfreundliche Maßnahmen in Schulen/Kitas oder Vereinen können ab sofort bis Mai 2025 umgesetzt werden.

Kontakt


Email: dorfbienen@biozentrum.uni-wuerzburg.de

Adresse

  • Lehrstuhl für Zoologie III (Tierökologie und Tropenbiologie)

  • Biozentrum
  • Am Hubland
  • 97074 Würzburg 
Haftungsausschluss

  • Alle Inhalte dieser Homepage, insbesondere Layout, Texte und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten.
  • © Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Würzburg.